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Das Energie-Institut in Essen
Die kommunale Wärmeplanung ist das zentrale Koordinierungsinstrument um auf Gemeindeebene die Wärmeversorgung langfristig zu gewährleisten. Sie berücksichtigt insbesondere die Ziele der Klimaneutralität, Wirtschaftlichkeit und Versorgungssicherheit und ist damit ein zentraler Baustein der Energiewende vor Ort.
Eine Aufgabe der satzungsgemäß gemeinnützigen Angebote des GWI besteht darin, Weiterbildungsveranstaltungen durchzuführen, an denen interessierte Personen teilnehmen können. Dieses Angebot besteht bereits seit Jahrzehnten und wird in enger Abstimmung und Kooperation mit den Verbänden, Behörden und Institutionen des deutschen Gasfachs durchgeführt. Seit 2016 wurde zusätzlich ein Bildungsverbund mit dem DVGW und dem rbv gegründet, mit dem Ziel, der Branche ein abgestimmtes, modulares und regelwerkskonformes Programm zur beruflichen Qualifikation zur Verfügung zu stellen.
Die Prüfung von Gasgeräten, Gasfeuerstätten und Armaturen ist die Hauptaufgabe der Abteilung Prüflabor. Hierzu zählen auch die Zulassung und Prüfung von Gasgeräten, Ausrüstungen, Armaturen und Qualitätsmanagementsystemen. Damit können die Voraussetzungen für eine Zertifizierung durch die DVGW CERT GmbH (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.) geschaffen werden (CE-Zeichen, DIN-DVGW-Zeichen, DVGW-Qualitätszeichen Gas).
Zudem wird für die Elektro- und EMV-Prüfung in Kooperation mit dem VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut das VDE-Zeichen und das EMV-Zeichen für Gasgeräte erteilt.
Das Prüflaboratorium verfügt über langjährige Erfahrungen und umfassende Kenntnisse in der Beurteilung aller Geräte und Einrichtungen zur Gasverwendung, die nach den gesetzlichen Bestimmungen den anerkannten Regeln der Technik entsprechen müssen. Zusätzliches Know-how besitzt das GWI in der Beurteilung diverser Bauprodukte und Feuerungssysteme.
Die Prüfungen erfolgen je nach Situation beim Kunden oder im Gas- und Wärme-Institut.
Sie planen den Einsatz einer KWK-Anlage, beispielsweise eines Blockheizkraftwerks (BHKW) oder einer Brennstoffzelle (BZ), oder Sie haben bereits eine KWK-Anlage erworben, dann haben Sie den ersten Schritt in eine umweltfreundlichere Zukunft bereits getan. Um aber das eigene Energiewendeprojekt langfristig erfolgreich zu gestalten, müssen auch einige Vorschriften und Regelungen beachtet werden.
Die Förderung von niederkalorischem Erdgas L aus deutschen und niederländischen Quellen ist stark rückläufig. Bis zum Jahr 2030 muss daher die Gasversorgung in den entsprechenden Gebieten im Norden und Westen Deutschlands auf hochkalorisches Erdgas H umgestellt werden. Der Netzentwicklungsplan Gas der Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) geben einen genauen Überblick über den exakten zeitlichen Ablauf der Anpassung in den verschiedenen Netzgebieten.
Insgesamt müssen über 5,0 Mio. häusliche sowie zusätzlich gewerbliche und industrielle Gasverbrauchsgeräte unter der Federführung des jeweils zuständigen Netzbetreibers angepasst werden.